Vorwort

Mit dem Inkrafttreten des Fischereigesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen am 01. Januar 1973 wurde die Fischerprüfung von den Verbänden auf die Behörden verlagert. Seit dieser Zeit setzt die Erteilung eines Fischereischeins voraus, dass der Inhaber des Fischereischeins eine Fischerprüfung erfolgreich bei der unteren Fischereibehörde der Kreise und kreisfreien Städte abgelegt hat.

Die Verordnung über die Fischerprüfung ist seither mehrfach geändert worden. Eine wesentliche Änderung wurde 1996 mit der Einführung eines neuen Bewertungsschemas und dem Nachweis einer ausreichenden Artenkenntnis der in NRW vorkommenden Fische, Neunaugen und Krebse eingeführt. Zuletzt wurden 2015 die theoretischen Fragen überarbeitet und im praktischen Teil eine Gerätemontage ersetzt sowie fünf Fischarten ergänzt.

Der Prüfungsstoff ist somit den aktuellen Entwicklungen und Themen in der Angelfischerei angepasst worden. Insbesondere sind Fragen und Anforderungen aus den Bereichen Natur- und Tierschutz hinzugekommen. Wer sich der Angelfischerei zuwenden und die Fischerprüfung bestehen möchte, muss sich intensiv vorbereiten.

 

 

Die Fischerprüfung besteht aus ...

... einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung!

 

Hinweise zur schriftlichen Prüfung

Zur Überprüfung deiner theoretischen Kenntnisse werden insgesamt 359 Fragen aus den nachfolgenden 6 Fachbereichen gestellt.

Allgemeine Fischkunde (53 Fragen)
Spezielle Fischkunde (73 Fragen)
Gewässerkunde und Fischhege (77 Fragen)
Natur- und Tierschutz (45 Fragen)
Gerätekunde (41 Fragen)
Gesetzeskunde (70 Fragen)

Dazu werden dir immer drei Antworten angeboten, von denen jeweils immer nur eine Antwort richtig ist.

Jeder Bewerber erhält einen Fragebogen mit 60 ausgewählten Fragen, jeweils 10 Fragen aus den sechs Fachbereichen. Die Fragen werden durch Ankreuzen der Lösungsvorschläge a), b) oder c) schriftlich beantwortet.

Du hast die theoretische Prüfung bestanden, wenn mindestens 45 Fragen - davon mindestens 6 aus jedem Fachbereich - von dir richtig beantwortet worden ist.

 

Hinweise zur praktischen Prüfung

Die praktische Prüfung findet vor dem gesamten Prüfungsausschuss statt. Die Prüfungszeit beträgt für Teil 1 und Teil 2 zusammen 15 Minuten. Die Reihenfolge der Prüfungsteile ist nicht festgelegt.

Im ersten Teil der Prüfung musst du ein vom Prüfungsausschuss zu bestimmendes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenbauen und das weitere notwendige Zubehör hinzufügen.

Die Prüfung kann auf das Zusammenstellen von Teilen des Gerätes beschränkt bleiben, wenn bereits dadurch zur Überzeugung des Prüfungsausschusses der Nachweis der erforderlichen Fertigkeit erbracht worden ist.

Zusatzfragen aus dem theoretischen Teil der Prüfung sind nicht zulässig.

Im Teil 1 der praktischen Prüfung musst du mindesten 25 von 28 Punkten erreichen. Dazu zählt mit zwei Punkten auch die Reihenfolge des Zubehörs. Wird ein notwendiges Zubehörteil weggelassen, fehlen zwar in der Bewertung dafür die entsprechenden Punkte, die Reihenfolge wird allein durch das Fehlen eines Zubehörteils aber nicht falsch.

Im Teil 2 der praktischen Prüfung müssen mindestens vier von sechs nach dem Zufallsprinzip vorgelegten Bildtafeln mit den richtigen Artennamen benannt werden.

Erklärt der Prüfungsausschuss einen der aufgeführten Teile der Prüfung für nicht bestanden, so ist der Prüfling von der weiteren Teilname an der Prüfung ausgeschlossen.

Hat der Prüfling die genannten Mindestanforderungen im schriftlichen oder praktischen Teil der Prüfung nicht entsprochen, braucht in einem neuen Prüfungsverfahren nur der nicht bestandene Teil der Prüfung wiederholt werden.

01.05.2015 | 3157 Aufrufe